Jugendschutz in der virtuellen Realität: Wenn Eltern das neue Gesetz nicht kennen

Ein Junge, vielleicht acht Jahre alt, steht mitten in einem unserer Zombie Shooter. Um ihn herum stolpert eine Horde Untoter durch den Raum, aus dem Nachbar-Headset brüllt jemand. Er schreit auf, dann weint er. Sein Vater steht drei Meter weiter, mitten im eigenen Spiel, und merkt nichts davon. Als unsere Mitarbeiterin eingreift und die Session abbricht, wird er aggressiv. Es braucht viel Fingerspitzengefühl, den Eltern vor und nach dem Spiel zu erklären, warum es Altersfreigaben gibt.

Was sich am 1. Januar 2025 geändert hat

Seit Anfang 2025 gilt in der Schweiz das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele, kurz JSFVG. Der Bundesrat hat die erste Etappe per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit gelten erstmals schweizweit einheitliche Mindestvorgaben für Alterskennzeichnung und Alterskontrolle.

Die Branchenorganisationen aus Film und Games haben bis 2027 Zeit, eigene Jugendschutzregelungen auszuarbeiten. Erfüllen diese die Mindestvorgaben des Bundes, werden sie für alle Anbieter verbindlich erklärt. Bis dahin gilt bereits heute: Wer Videospiele öffentlich zugänglich macht, muss das Mindestalter sichtbar deklarieren und dessen Einhaltung kontrollieren.

Die konkreten, branchenweit verbindlichen Regeln kommen erst noch, spätestens 2027. Wir warten damit nicht. Wir handeln schon heute danach.

Was wir in unseren Arenen erleben

Der grösste Stolperstein ist unser Zombie Shooter. Kinder, die eigentlich noch zu jung sind, geraten dort in echte Panik. Wir hatten Fälle, in denen ein Kind gerade noch rechtzeitig auf die Toilette rannte. Die Angst wirkt körperlich.

Gewalt ist aber nicht das einzige Thema. Enge Räume und dunkle Welten in unseren TrueVR-Erlebnissen, etwa Höhlenpassagen, lösen bei manchen Kindern Angst aus, ganz ohne einen einzigen Gegner. Der Realismus, den wir sonst als unsere grösste Stärke verkaufen, kippt hier schnell ins Gegenteil.

Und dann sind da die Eltern, die sich querstellen, wenn unser Personal eingreift. «Das ist doch nur ein Spiel» ist der häufigste Satz. Manche werden dabei laut. Wir verstehen den Reflex. Aber wir können ihn nicht mehr einfach hinnehmen.

Unsere Konsequenz: klare Altersgrenzen nach PEGI-Vorbild

Die Branche verhandelt noch. Wir orientieren uns bereits jetzt am europäischen PEGI-System und ergänzen es mit unserer eigenen Erfahrung aus hunderten Familienbesuchen.

In TrueVR ist Gewalt unter 10 Jahren tabu, das schliesst Lasertag ausdrücklich mit ein. Gewalt mit Blut gegen Fantasiewesen wie Zombies lassen wir erst ab 12 Jahren zu. Der Grund liegt im Realismus: Full-Body-VR mit Haptik und 4D-Effekten fühlt sich anders an als ein Bildschirmspiel, und das gilt auch für die Wirkung auf ein Kind.

In Genzone VR, dem kleinen Bruder von TrueVR, sind Agility Games und Lasertag bereits ab 7 Jahren möglich. Eine Ausnahme bildet der Zombie Shooter: Den bieten wir zwar auch dort an, altersmässig gilt er aber wie in TrueVR erst ab 12 Jahren.

Diese Grenzen gelten, auch wenn Eltern anderer Meinung sind. Wir wollen keine Kinder mehr, die in unseren Arenen weinen, weil sie ein Spiel spielen, für das sie noch nicht bereit sind.

Jugendschutz in der virtuellen Realität beginnt nicht bei einer Gesetzesvorlage aus Bern. Er beginnt an unserer Rezeption, jedes Mal, wenn wir ein Alter kontrollieren, das eigentlich schon zu Hause hätte geprüft werden sollen.

Mehr zu unseren Alterskategorien und Erlebnissen: https://fusionarena.ch unter „Spiele“.

Über den Autor

Ronny Tobler ist Mitgründer und CEO der Fusion Arena, dem grössten VR-Entertainment-Anbieter der Schweiz mit Standorten in Basel, Bern, St. Gallen und Zürich. Zuvor war er 16 Jahre bei Microsoft tätig. Seine Firma Pandally ist Full-Service IT Dienstleister für KMU und als Co-CEO von Refense entwickelt er Virtual Reality Trainingslösungen für Polizei und Militär. Er hat Hunderte Virtual Reality Spielen selber begleitet, und schreibt hier über das, was er dabei beobachtet.

🔗 LinkedIn | fusionarena.ch | pandally.com | refense.com

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